Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Antrag auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss
Einen Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss können Sie beim Landratsamt Mittelsachsen stellen.
Die Bezugsberechtigung wird im Landratsamt Mittelsachsen – Wohngeldbehörde anhand der eingereichten Unterlagen festgestellt. Von dort erhalten Sie einen rechtsgültigen Bescheid.
Rechtsvorschrift: Wohngeldgesetz
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Eigentumsnachweis ggf. Grundbuchauszug, Angaben über die Wohnfläche, Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung, Verdienstbescheinigung(en), Rentenbescheid(e), Nachweis über Unterhalt, Bescheid(e) über Arbeitslosengeld bzw. ggf. andere Bescheide, Nachweis über die Schwerbehinderung und ggf. häusliche Pflegebedürftigkeit, Versicherungspolicen für private Kranken- oder Rentenversicherung mit Zahlungsnachweisen, Grundsteuerbescheid, Fremdmittelbescheinigung, Nachweis über Werbungskosten je Familienmitglied und Einnahmeart, bei Veranlagung zur Einkommensteuer die letzte Steuererklärung oder letzter –bescheid, Nachweis über Erträge aus Untervermietung oder Überlassung von Räumen/Flächen an andere, Nachweis über Verwaltungsgebühren/Verwaltungsaufwand (bei Eigentumswohnraum), Bescheid vom Finanzamt bei Erhalt von Eigenheimzulage
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Erklärung des Mieters, Mietvertrag, Angaben des Vermieters zum Wohnraum, Aktuelle Meldebescheinigung, Nachweis über Mietzahlung, Verdienstbescheinigung(en), Bescheid(e) über Arbeitslosengeld bzw. ggf. andere Bescheide, Nachweis über erhöhte Werbungskosten je Familienmitglied und Einnahmeart, Versicherungspolicen für private Kranken- oder Rentenversicherung mit Zahlungsnachweisen, Rentenbescheid(e), Mieterhöhungsnachweis, Nachweis über Untervermietung, Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Zahlung von Kabelgebühren, Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit, Nachweis über Unterhalt, Nachweis und Rechnungen über erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, BAFöG-Bescheid/Studienbescheinigung
Zuständigkeit:
Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Wohngeld und BAFöG
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg
Fax 03731 7996688
E-Mail: soziales@landkreis-mittelsachsen.de
Internet: www.landkreis-mittelsachsen.de
Die Bearbeitung ist kostenfrei.