Allgemein:
Meldewesen:
- Anzeige über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 138 Abgabenanordnung (AO)
Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung - Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
- Einverständniserklärung Umzug Kind – Sorgeberechtigte
- Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses für Kinder unter 18 J. oder eines Personalausweises für Kinder unter 16 J.
- Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem BMG (Übermittlungssperren)
Kindereinrichtungen:
- Antrag auf Ausstellung der Kita-Anmeldekarte für die Betreuung eines Kindes in Kindertageseinrichtungen
– Informationen zum Antrag - Antrag auf Aufnahme für die Betreuung im Hort der Gemeinde Reinsberg
Öffentliche Ordnung:
- Antrag auf Baumfällgenehmigung
- Meldung einer Ersatzpflanzung
- Antrag auf Genehmigung eines Brauchtums- oder Traditionsfeuers
SEPA-Lastschriftmandat - Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks
SEPA-Lastschriftmandat - Antrag auf Genehmigung einer Plakatierung
SEPA-Lastschriftmandat - Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (verkehrsrechtl. Anordnung zu Baumaßnahmen u.ä.) und Antrag auf Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung/Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Steuer- und Kassenwesen:
- SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung)
- Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
SEPA-Lastschriftmandat - Abmeldung eines Hundes von der Hundesteuer
- Anzeige Eigentumswechsel Grundstück
- Antrag auf Stundung einer Forderung
- Antrag auf Zahlungsvereinbarung/Ratenzahlung
Die Formulare werden im „Portable Document Format“ (PDF) bereitgestellt und können vom Nutzer gespeichert und systemunabängig mit kostenlos erhältlicher Software (z.B. Adobe Reader) am Bildschirm offline betrachtet, ausgefüllt und ausgedruckt werden. (Den Adobe Reader können Sie direkt vom Adobe-Server herunterladen. Alternativ zum Adobe Reader kann bspw. der Foxit Reader eingesetzt werden, den Sie vom Foxit-Server herunterladen können.)
Klicken Sie auf den Link des Formulars, welches Sie öffnen möchten. Um ein Formular auf Ihrem System zu speichern, um es offline ausfüllen zu können, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link (PC) oder halten Sie die „Ctrl“- Taste beim Klicken (Mac) und wählen Sie „Speichern unter…“.
Die Formulare sind nach dem Öffnen am Bildschirm ausfüllbar.
Die einzelnen Felder können Sie entweder durch Mausklick oder mittels Tabulatortaste erreichen – über die Tastatur können die erforderlichen Eingaben gemacht werden.
Ankreuzfelder werden durch Mausklick aktiviert oder deaktiviert.
Selbstverständlich können die Formulare auch unausgefüllt ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden.
Drucken:
Die Reader-Software bietet die Möglichkeit, die ausgefüllten Formulare in der Regel druckerunabhängig auszugeben. Wählen Sie dazu im Datei-Menü „Drucken“ und nehmen Sie ggf. erforderliche Einstellungen im Druck-Menü vor.
Da der Adobe Reader Ihre Formulareintragungen nicht speichern kann, empfiehlt es sich, ein weiteres Exemplar des ausgefüllten Formulars für Ihre Unterlagen auszudrucken. Bei Verwendung des Foxit-Reader ist es möglich, die eingegebenen Daten in einer gesonderten Datei zu speichern und für eine spätere Weiterbearbeitung wieder aufzurufen.
Nach dem Ausfüllen und dem Ausdruck muss das Formular unterschrieben werden .
Die weitere Bearbeitung des Formulars unterscheidet sich nicht von der traditionellen Behandlung der Formulare in der Gemeindeverwaltung Reinsberg: Das ausgefüllte Formular ist per Post an die Gemeindeverwaltung zu senden oder bei dieser abzugeben.
Aufgrund der für Verwaltungsverfahren geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist es in der Regel notwendig, dass die Formulare ausgefüllt, auf Papier ausgedruckt und unterschrieben vorliegen. Eine Online-Übertragung von Daten zur Bearbeitung an die Gemeindeverwaltung wäre zwar technisch, jedoch rechtlich (noch) nicht möglich.
Datenschutzhinweis:
Das Ausfüllen der Formulare ist eine reine Texteingabe. Es werden weder persönliche Daten innerhalb des Dokuments gespeichert noch werden persönliche Daten online übermittelt.