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Elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Reinberg

Die Gemeinde Reinsberg bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.
Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.  Die Gemeinde Reinsberg hat diesen Zugang mit folgenden Bedingungen bzw. Einschränkungen eröffnet:

E-Mail Adresse
Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

post (at) gemeinde-reinsberg.de

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Einrichtungen. Auch an diese Adressen können Sie  E-Mails senden.

Dateiformate
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle Dateiformate und Anwendungen unterstützt, gelesen und verarbeitet werden können. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie soweit möglich durch den Empfänger darüber informiert.

Verschlüsselung und Signatur
Leider kann die Gemeindeverwaltung Reinsberg aus rechtlichen und organisatorischen Gründen zur Zeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln sowie elektronische Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
Falls Sie der Gemeindeverwaltung vertrauliche Informationen senden wollen, sollte hierzu die Briefpost verwendet werden.
Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, können nicht in elektronischer Form übersandt werden. In diesen Fällen bitten wir Sie, ebenfalls auf die papiergebundene Kommunikation zurück zu greifen.

Allgemeine Hinweise:
Im Falle technischer Probleme oder bei Abweichungen von den allgemeinen technischen Rahmenbedingungen kann der Zugang von E-Mails an die Gemeindeverwaltung nicht gewährleistet werden.  Dies kann beispielsweise durch in der E-Mail enthaltene Computerviren oder durch sogenannte Spam-Merkmale ausgelöst werden.

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