Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses
Sie benötigen schnell einen neuen Reisepass, weil Ihr alter Pass bereits abgelaufen ist.
Es dürfen nur vorläufige Reisepässe ausgestellt werden, wenn der Express-Reisepass bei der Bundesdruckerei nicht mehr rechtzeitig fertig gestellt werden kann.
Diese vorläufigen Reisepässe sind nicht maschinenlesbar.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt, bei dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Notwendige Unterlagen:
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- aktuelles Passfoto nach den neuen Vorschriften (Frontalbild)
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde bzw. Eheschließungsurkunde
Gebühren:
26,00 Euro
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de