Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Beantragung eines vorläufigen Personalausweises

Sie benötigen schnell einen neuen Personalausweis, weil Ihr alter Ausweis bereits abgelaufen ist oder gestohlen wurde?
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises bei kurzfristigem Bedarf (Gültigkeit maximal 3 Monate)

Voraussetzung:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Nur in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepass möglich
  • Persönliche Antragstellung und Abholung erforderlich

Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt, bei dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Notwendige Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passfoto nach neuen Vorschriften (Frontalfoto)
  • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde bzw. Eheschließungsurkunde

Gebühren:
10,00 Euro

Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

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