Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Straßenverkehrsrecht – Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen 

Der Gemeinde Reinsberg nimmt die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Straßenverkehresordnung (StVO) wahr, soweit sich diese auf Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen beziehen. Damit ist die Gemeinde u.a. zuständig für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen u.ä. auf Gemeindestraßen und bestimmt, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind.

Die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen ist durch den Auftraggeber der Bauarbeiten oder das ausführende Baunternehmen rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Das beigefügte Antragsformular sowie der Antrag auf Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung stehen hierfür zur Verfügung.

Für Staats- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt. des Landkreises Mittelsachsen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Gemeindeverwaltung Reinsberg
Bauamt
Herr Janko Zimmermann
Telefon: 037324-80732
Fax: 037324-80770
E-Mail: bauamt (at) gemeinde-reinsberg.de
Postanschrift: Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg

 

 

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