Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Stundung einer Zahlung/Zahlungsvereinbarung
Wenn Sie mit der Gemeinde Reinsberg eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren möchten, ist dies auf Antrag gemäß Formular möglich.
Ihr Antrag wird nach gründlicher Prüfung dem zuständigen Genehmigungsgremium der Gemeinde Reinsberg vorgelegt. Sie erhalten nach Bearbeitung des Antrages einen Stundungsbescheid oder eine Ratenvereinbarung. Für eine Stundung oder Ratenvereinbarung ist der gesetzliche Zins nach der Abgabenordnung oder Verzugzins nach BGB zu berechnen.
Rechtsvorschriften: Abgabenordnung, BGB
Formular:
Zuständigkeit: Sachgebiet Kasse
Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Gemeindekasse
Ramona Schirrschmidt
Telefon: 037324/807-37
FAX: 037324/807-70
E-Mail: abgaben (at) gemeinde-reinsberg.de