Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Steuerliche Lebensbescheinigung
Steuerliche Lebensbescheinigungen werden benötigt für die Eintragung
des Freibetrages für Kinder, welche nicht im gleichen Wohnort wie der Elternteil, bei dem der Freibetrag eingetragen werden soll, gemeldet sind.
Wohnt der Antragstellen in Reinsberg und das Kind außerhalb, ist die steuerliche Lebensbescheinigung beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes des Kindes zu beantragen.
Eine schriftliche oder persönliche Beantragung ist notwendig.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Abholung
- Kopie des Personalausweis oder Reisepass bei schriftlicher Beantragung
- Nachweise der Elternschaft, vorgelegt werden müssen: Geburtsurkunde des Kindes, auf dem der Antragsteller als Elternteil eingetragen ist oder Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung /
Sorgerechtsbeschluss
Gebühren:
Keine
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) @gemeinde-reinsberg.de