Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Wechsel der vorwiegend benutzten Wohnung – Statuswechsel
Eine vorwiegend genutzte Wohnung ist dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist sie vorwiegend dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung des Bürgers liegt. Ändern sich die für die Bestimmung der Hauptwohnung maßgebenden Umstände, so hat der Meldepflichtige dies der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt der neuen Hauptwohnung, eventuell der Nebenwohnung (falls diese abgemeldet werden soll)
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Kinderpass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Eheurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung Umzug Kind – Sorgeberechtigte
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de