Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Antrag auf Ausstellung eines Sozialpasses des Landkreises Mittelsachsen

Der Sozialpass kann ausgestellt werden für

  • Einwohnerinnen und Einwohner,
  • die ihren Wohnsitz im Landkreis Mittelsachsen haben
  • deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt
  • und die hilfebedürftig sind

Die Anspruchsberechtigung für den Sozialpass ist gegeben, wenn

  • Leistungen nach dem SGB II (Leistungen des Jobcenters) oder
  • Leistungen nach dem SGB XII, 4. Kapitel (Sozialhilfe) oder
  • Leistungen nach dem SGB XII, 3. Kapitel (Grundsicherung) oder
  • Leistungen nach §3 AsylbLG bezogen oder
  • Elternbeiträge für Kindereinrichtungen vom Jugendamt übernommen werden oder
  • das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze nach SGB XII § 85 liegt.

Den Sozialpass stellt die Gemeinde auf Antrag und unter Vorlage der entsprechenden Bewilligungsbescheide kostenfrei aus.

Begünstigte sind bei Vorliegen der Voraussetzungen der Haushaltsvorstand und die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft (laut Leistungsbescheid) bzw. ein alleiniger Begünstigter des Bescheides. Er gilt für die Dauer der Gültigkeit der zugrunde liegenden Bewilligungsbescheide, längstens jedoch für 6 Monate und kann bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen verlängert werden.

Die Passausstellung und –verlängerung ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Sozialpass wird nur in Verbindung mit Regelungen von Einrichtungen Dritter oder des Landkreises selbst wirksam und entfaltet keinen eigenen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen.

 

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Verdienstbescheinigung
  • Bewilligung des Jobcenters Freiberg-Mittweida/der Arbeitsagentur
  • Sozialhilfebescheid
  • Grundsicherungsbescheid
  • Leistungsbescheid nach AsylbLG
  • Rentenbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Unterhaltsnachweis
  • Wohngeldbescheid
  • Mietbescheinigungen
  • Bescheid vom Jugendamt zur Übernahme der Elternbeiträge
  • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres (bei Selbständigkeit)
  • Bescheid zum Krankengeldbezug
  • Bafög-Bescheid
  • Einkommensnachweis bei Vermietung und Verpachtung

 

Hinweis für Inhaber des Sozialpasses des Landkreises Mittelsachsen

Der Sozialpass des Landkreises Mittelsachsen soll wirtschaftlich benachteiligten Personen öffentliche Einrichtungen vergünstigt zugänglich machen.

In unserer Gemeinde können Sie als Sozialpassinhaber den Eintritt im Freibad Reinsberg vergünstigt in Anspruch nehmen.

Wenn Sie öffentliche Einrichtungen einer auswärtigen Kommune des Landkreises Mittelsachsen, d.h. einer anderen Stadt oder Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde, in Anspruch nehmen wollen, empfiehlt es sich, vor der Anreise zu klären
– ob für die Sie interessierende Einrichtung eine Ermäßigung für Sozialpassinhaber gewährt und
– ob die Ermäßigung nur für die dortigen Einwohner gilt oder für alle Einwohner des Landkreises Mittelsachsen.

Der Sozialpass wird im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Reinsberg ausgestellt bzw. verlängert.

 

Ihr Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Bürgerbüro Gemeinde Reinsberg
Rita Lohse
Tel.: 037324 80730
Fax: 037324 80770
E-Mail: rita.lohse (at) gemeinde-reinsberg.de
Postanschrift: Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg

 

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