Verwaltungsführer der Gemeinde
Reinsberg
Sondernutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche
Bei einer Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen über den Gemeingebrauch hinaus handelt es sich um sogenannte erlaubnispflichtige Sondernutzungen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Die Aufgrabung von öffentlichen Verkehrsflächen zum Umbau, zur Reparatur und für das Verlegen von Rohrleitungen, Hausanschlussleitungen usw.;
- Das Aufstellen von Sitzgelegenheiten und Tischen auf dem Gehweg oder im Straßenbereich vor Gaststätten;
- Das Aufstellen von Ständen, Zelten und ähnlichen Anlagen zum Verkauf von Waren oder Speisen;
- Das Aufstellen von Bauwagen, Bauzäunen, Gerüsten, Containern, Baumaschinen und –geräten, die Lagerung von Baustoffen oder sonstigen Gegenständen;
- Die vorübergehende Herstellung von Gehwegüberfahrten oder Grundstückszufahrten bei Baumaßnahmen (Baustellenzufahrten);
- Das Aufstellen oder Anbringen von Werbeanlagen;
- Das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern;
- Das Aufstellen von Tribünen, Bühnenanlagen, Zirkus- und Festzelten.
Eine Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag und in stets widerruflicher Weise unter Auflagen und Bedingungen erteilt.
Zuständig für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für die Gemeindestraßen, sonstige öffentliche Straßen (Wege und Plätze) sowie für die Ortsdurchfahrten der Staats- und Kreisstraßen im Gebiet der Gemeinde Reinsberg ist die Gemeindeverwaltung Reinsberg.
Für den Bereich der Staats- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist der jeweilige Träger der Straßenbaulast bzw. dessen Vertreter (Landkreis Mittelsachsen) zuständig.
Hinweis:
Soweit im Zusammenhang mit der Sondernutzung Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgen und verkehrsregelnde Maßnahmen (teilweise oder vollständige Sperrungen oder Einschränkungen) erforderlich sind, ist über die Sondernutzungserlaubnis des Baulastträgers hinaus eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Diese ist gesondert bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landkreis Mittelsachen für Staats- und Kreisstraßen, Gemeinde Reinsberg für Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen im Gemeindegebiet) zu beantragen.
Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Bauamt
Herr Janko Zimmermann
Telefon: 037324-80732
Fax: 037324-80770
E-Mail: bauamt (at) gemeinde-reinsberg.de
Postanschrift: Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg