Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule
Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.
Die Aufforderung zur Schulanmeldung erfolgt durch die Schulleiterin in ortsüblicher Form (Bekanntmachung) ab Mai des Vorjahres der Schuleinführung.
Notwendige Unterlagen:
Die Geburts-/Abstammungsurkunde ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Im Falle des alleinigen Sorgerechts ist dieser Umstand nachzuweisen.
Zuständigkeit:
Schulleiter des Grundschulbezirkes
Anschrift der Grundschule:
Grundschule zur Grabentour Neukirchen
Dittmannsdorfer Str. 9
OT Neukirchen
09629 Reinsberg
Tel. 037324 7212
Fax: 037324 82529
E-Mail: Grundschule_neukirchen-mail (at) t-online.de
Rechtsvorschriften: Schulgesetz des Freistaates Sachsen
Grundschulordnung