Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Für Bürgerinnen und Bürger gilt: eine Wohnung – ein Beitrag. Der Rundfunkbeitrag beträgt 17,50 EUR monatlich. Er muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden und gilt für alle Personen, die dort leben. Auch die privaten Autos aller Bewohner sind mit abgedeckt.
Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen.
Auch Änderungen müssen mitgeteilt werden.
Erfahren Sie mehr unter: www.rundfunkbeitrag.de
(Quelle: aus „Der Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“)
Zuständigkeit:
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Formulare werden im Rathaus Reinsberg bereitgehalten oder können unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.
Ihr Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Bürgerbüro Gemeinde
Reinsberg
Heidrun Schirrmeister
Tel.: 037324 80730
Fax: 037324 80770
E-Mail: buergerbuero (at) gemeinde-reinsberg.de
(Rechtsvorschriften:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der jeweils geltenden Fassung