Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Plakatierung

Für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes zum Anbringen von Werbeträgern (Plakatierung) im Gemeindegebiet ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Das Plakatieren kann auf Antrag genehmigt und mit Auflagen verbunden werden oder ist zu untersagen, wenn öffentliche Belange entgegenstehen.

Der Antrag (ausgefülltes Formular) und das SEPA-Lastschriftmandat muss spätestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Plakatieren in der Gemeindeverwaltung vorliegen, alle wesentlichen Angaben und die Unterschrift des Beantragenden enthalten. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid, der kostenpflichtig ist.

Folgende Bearbeitungsgebühren/Verwaltungskosten entstehen: 19,50 EUR

Ihr Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Bürgerbüro Gemeinde Reinsberg
Rita Lohse
Tel.: 037324 80730
Fax: 037324 80770
E-Mail: rita.lohse (at) gemeinde-reinsberg.de
Postanschrift: Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg

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