Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Personalausweise

Für Deutsche besteht die Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr.

Notwendige Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass, auch wenn dieser ungültig oder abgelaufen ist
  • aktuelles Lichtbild (biometrisch)
  • Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung Formular

Gebühren:

  • 37,00 Euro        gültig 10 Jahre, für Personen über dem 24. Lebensjahr
  • 22,80 Euro        gültig 6 Jahre, für Personen bis zum 24. Lebensjahr

 Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

 Bei Abholung des neuen Personalausweises ist der alte Personalausweis mitzubringen.

Verlust eines Personalausweises teilen Sie bitte unverzüglich persönlich durch Vorsprache dem Einwohnermeldeamt mit.

Alle Informationen zu Ihrem neuen Personalausweis finden Sie unter folgendem Link:

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA-INFO/Index.html

Ihr Ansprechpartner:

Gemeindeverwaltung Reinsberg
Einwohnermeldeamt
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen