Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Personalausweise
Für Deutsche besteht die Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr.
Notwendige Unterlagen:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass, auch wenn dieser ungültig oder abgelaufen ist
- aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung Formular
Gebühren:
- 37,00 Euro gültig 10 Jahre, für Personen über dem 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro gültig 6 Jahre, für Personen bis zum 24. Lebensjahr
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Bei Abholung des neuen Personalausweises ist der alte Personalausweis mitzubringen.
Verlust eines Personalausweises teilen Sie bitte unverzüglich persönlich durch Vorsprache dem Einwohnermeldeamt mit.
Alle Informationen zu Ihrem neuen Personalausweis finden Sie unter folgendem Link:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA-INFO/Index.html
Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Einwohnermeldeamt
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de