Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Anmeldung mit Nebenwohnung
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist sie vorwiegend dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung des Bürgers liegt.
Alle weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) sind bei der jeweiligen Meldebehörde anzumelden.
Ändern sich die maßgebenden Umstände, so hat der Meldepflichtige dies der Meldebehörde der Nebenwohnung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt der Nebenwohnung
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Kinderpass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Eheurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung Umzug Kind – Sorgeberechtigte
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de