Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Anmeldung mit Nebenwohnung

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung, alle anderen sind Nebenwohnungen.
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist sie vorwiegend dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehung des Bürgers liegt.

Alle weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) sind bei der jeweiligen Meldebehörde anzumelden.

Ändern sich die maßgebenden Umstände, so hat der Meldepflichtige dies der Meldebehörde der Nebenwohnung innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.

Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt der Nebenwohnung

Notwendige Unterlagen:

Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen