Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Melderechtliche Bescheinigung
Auf Antrag erhalten Sie im Einwohnermeldeamt Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten.
Folgende Arten von melderechtlichen Bescheinigungen sind möglich:
- Meldebestätigung (Angabe Wohnsitz), z.B. für Verkehrsamt (Zulassung PKW oder Beantragung Führerschein)
- Aufenthaltsbescheinigung (Angabe Wohnsitz und Familienstand) z.B. für die Anmeldung einer Eheschließung
- Lebensbescheinigung z.B. steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren zur Eintragung eines Kinderfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte
- Haushaltbescheinigung (Angabe Wohnsitz und Kind) z.B. zur Vorlage bei der Familienkasse zur Beantragung von Erziehungsgeld oder Kindergeld
Diese Bescheinigungen müssen im Einwohnermeldeamt beantragt werden. Bei steuerlichen Lebensbescheinigungen ist auch eine schriftliche Beantragung möglich.
Zuständigkeit:
Einwohnermeldeamt
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren: 12,00 Euro
Für Renten- und Kindergeld ist diese Bescheinigung gebührenfrei
Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de