Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.

Für Kinder können stattdessen elektronische Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt werden.

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten.

Dies gilt auch für geschiedene bzw. unverheiratete mit gemeinsamen Sorgerechtsbeschluss.

Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist dies durch Vorlage einer Negativerklärung nachzuweisen. Die Negativerklärung erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt gebührenfrei.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • aktuelles Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen
  • evtl. vorhandener Kinderausweis /-pass, Personalausweis
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten – Formular Zustimmungserklärung
  • das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.

Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Einwohnermeldeamt
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

 

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