Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Ausstellung eines Kinderreisepasses
Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Kinderreisepässe nur noch für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt werden.
Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf ab dem 1. Januar 2021 die Gültigkeit der Verlängerung ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten.
Dies gilt auch für geschiedene bzw. unverheiratete mit gemeinsamen Sorgerechtsbeschluss.
Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist dies durch Vorlage einer Negativerklärung nachzuweisen. Die Negativerklärung erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- aktuelles Lichtbild gemäß Lichtbildanforderungen
- bereits vorhandener Kinderausweis /-pass
- Einverständnis aller Sorgeberechtigten – Formular Zustimmungserklärung
- das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein
Gebühren:
- Ausstellung Kinderreisepass 13,00 €
- Änderung/Verlängerung Kinderreisepass 6,00 €
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu entrichten.
Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Einwohnermeldeamt
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de