Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind nach der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
307 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B)420 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital390 v.H.

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