Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind nach der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 307 v.H. |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 420 v.H. |
2. Gewerbesteuer | |
nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital | 390 v.H. |