Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Hausnummern

Hausnummern werden auf Antrag der Hauseigentümer durch die Gemeinde vergeben.
Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer (weiß, reflektierender Grund, schwarze Schrift, schwarz eingerahmt) in arabischen Ziffern zu versehen.
Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der zur Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang, oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäude befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.

 

Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Bau- und Hauptamt
Thomas Rost
Telefon: 037324-80760
Fax: 037324-80770
E-Mail: thomas.rost (at) gemeinde-reinsberg.de
Postanschrift: Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

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