Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Festsetzung der Gewerbesteuer

Die Festsetzung (Berechnung) einer Gewerbesteuer ergibt sich aus dem vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag für die jeweilige Firma oder Person als einzelnes Unternehmen multipliziert mit dem gültigen Hebesatz der Gemeinde Reinsberg.

Hebesätze zu finden unter : Hebesätze

Schuldner der Gewerbesteuer ist derjenige, dem das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetragsbescheid (Grundlagenbescheid) zugestellt hat.

Der Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde Reinsberg enthält für den Steuerpflichtigen die Berechnung der zu zahlenden Gewerbesteuer für das jeweilige Jahr der Abrechnung, abzüglich geleisteter Vorauszahlungen. Der Steuerpflichtige erhält gleichzeitig den angeglichenen Bescheid zur künftigen Vorauszahlung der Gewerbesteuer. Die Festsetzung der Vorauszahlung wird zu Beginn eines Jahres für das laufende Jahr durchgeführt und ist solange gültig, bis eine neue oder geänderte Vorauszahlungsfestsetzung der Gewerbesteuer erfolgt.

Gegen den Gewerbesteuerbescheid hat der Steuerpflichtige ein Widerspruchsrecht.

Rechtsvorschrift: Gewerbesteuergesetz

Gebühren/Kosten: Bearbeitung gebührenfrei

Zuständigkeit: Sachgebiet Steuern

Ihr Ansprechpartner:
Ramona Schirrschmidt 
Telefon: 037324/807-37
FAX: 037324/807-70
E-Mail: abgaben (at) gemeinde-reinsberg.de

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