Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Gewerbeanzeigen

Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung

Wer gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes betreibt, muss dies bei der örtlich zuständigen Gemeinde anzeigen.

Das Gleiche gilt für Betriebsverlegungen innerhalb der Zuständigkeit, Tätigkeitserweiterung und für die Beendigung der Tätigkeit

Die Erstattung einer Gewerbeanzeige kann persönlich oder schriftlich erfolgen, bei juristischen Personen, durch den gesetzlichen Vertreter.

Notwendige Unterlagen:                  

  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
  • bei eingetragenen Firmen, der Registerauszug
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerbe: Handwerkskarte oder erteilte Erlaubnis

Gebühren:  35,00 EUR

Rechtliche Grundlage:
– § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht
– § 15 Abs. 1 GewO – Empfangsbescheinigung
– § 55c GewO – Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
– Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) – Form der Gewerbeanzeige
– § 1, 6, 12 SächsVwKG i.V. mit dem Sächs. Kostenverzeichnis (SächsKVZ)

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
– Gewerbeanmeldung
– Gewerbeabmeldung
– Gewerbeummeldung

Ihr Ansprechpartner:

Gewerbeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

 

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