Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Gewerbeanzeigen
Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung
Wer gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes betreibt, muss dies bei der örtlich zuständigen Gemeinde anzeigen.
Das Gleiche gilt für Betriebsverlegungen innerhalb der Zuständigkeit, Tätigkeitserweiterung und für die Beendigung der Tätigkeit
Die Erstattung einer Gewerbeanzeige kann persönlich oder schriftlich erfolgen, bei juristischen Personen, durch den gesetzlichen Vertreter.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
- bei eingetragenen Firmen, der Registerauszug
- bei erlaubnispflichtigen Gewerbe, Handwerkskarte oder erteilte Erlaubnis
Gebühren: 35,00 EUR
Rechtliche Grundlage:
– § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht
– § 15 Abs. 1 GewO – Empfangsbescheinigung
– § 55c GewO – Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
– Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV) – Form der Gewerbeanzeige
– § 1, 6, 12 SächsVwKG i.V. mit dem Sächs. Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
– Gewerbeanmeldung
– Gewerbeabmeldung
– Gewerbeummeldung
Ihr Ansprechpartner:
Gewerbeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de