Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe

Wenn Sie Speisen und /bzw. Getränke an Jedermann bei Ausstellungen, Musikveranstaltungen, Volksfesten, Vereinsfesten oder Märkten, die für Jedermann zugängig sind, ausschenken möchten, ist eine entsprechende Anzeige erforderlich.

Ein Verein u.ä. hat aus besonderem Anlass ein vorübergehendes Gaststättengewerbe (z.B. Verabreichen von Speisen und /oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) für eine bestimmte Zeit (Dauer der Veranstaltung) nach § 2 Abs. 2 SächsGastG anzuzeigen.

Die Anzeige sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung vorliegen.
Das Formular finden Sie hier.

Zuständigkeit:
Gewerbeamt

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis

Kosten:
22,50 EUR

Ihr Ansprechpartner:
Gewerbeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen