Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Anzeige vorübergehendes Gaststättengewerbe
Wenn Sie Speisen und /bzw. Getränke an Jedermann bei Ausstellungen, Musikveranstaltungen, Volksfesten, Vereinsfesten oder Märkten, die für Jedermann zugängig sind, ausschenken möchten, ist eine entsprechende Anzeige erforderlich.
Ein Verein u.ä. hat aus besonderem Anlass ein vorübergehendes Gaststättengewerbe (z.B. Verabreichen von Speisen und /oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) für eine bestimmte Zeit (Dauer der Veranstaltung) nach § 2 Abs. 2 SächsGastG anzuzeigen.
Die Anzeige sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung vorliegen.
Das Formular finden Sie hier.
Zuständigkeit:
Gewerbeamt
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Kosten:
22,50 EUR
Ihr Ansprechpartner:
Gewerbeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de
