Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Ausschankgenehmigung/Gestattung

Wenn Sie Speisen und /bzw. Getränke an Jedermann bei Vereinsfesten, die für Jedermann zugängig sind, ausschenken möchten, benötigen Sie eine Gestattung.

Aus besonderem Anlass kann ein Verein u.ä. ein erlaubnisbedürftiges  Gaststättengewerbe (z.B. Verabreichen von Speisen und /oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) für eine bestimmte Zeit (Dauer der Veranstaltung) beantragen und nach § 2 Abs. 2 SächsGastG genehmigt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass ein besonderer Anlass vorliegen muss, z.B. ein Dorffest, eine Ausstellung, ein Sportfest u.ä.

Der Antrag auf Gestattung sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung vorliegen.
Das Formular finden Sie hier.

Zuständigkeit:
Gewerbeamt

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis

Kosten:
22,50 EUR

Ihr Ansprechpartner:
Gewerbeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen