Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Ausschankgenehmigung/Gestattung
Wenn Sie Speisen und /bzw. Getränke an Jedermann bei Vereinsfesten, die für Jedermann zugängig sind, ausschenken möchten, benötigen Sie eine Gestattung.
Aus besonderem Anlass kann ein Verein u.ä. ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (z.B. Verabreichen von Speisen und /oder Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle) für eine bestimmte Zeit (Dauer der Veranstaltung) beantragen und nach § 2 Abs. 2 SächsGastG genehmigt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass ein besonderer Anlass vorliegen muss, z.B. ein Dorffest, eine Ausstellung, ein Sportfest u.ä.
Der Antrag auf Gestattung sollte mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung vorliegen.
Das Formular finden Sie hier.
Zuständigkeit:
Gewerbeamt
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Kosten:
22,50 EUR
Ihr Ansprechpartner:
Gewerbeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de