Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Führungszeugnis und Auskunft aus den Gewerbezentralregister

Das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (gebührenpflichtig) ist persönlich unter Vorlage des gültigen Personalausweises bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zu beantragen und wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Ein Antrag kann auch direkt über das Bundeszentralamt für Justiz in Bonn online vorgenommen und bezahlt werden (www.bundesjustizamt.de), wenn ein neuer elektronischer Personalausweis, mit eingeschalteter Online-Funktion vorhanden ist.

Für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (z.B. Tätigkeit mit Schutzbefohlenen) ist die schriftliche Aufforderung der Stelle, welches dieses benötigt, vorzulegen.

Soll das erweiterte Führungszeugnis direkt an die Behörde versendet werden, wird die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck benötigt.

Gebühren:
13,00 €

Ihr Ansprechpartner:

Einwohnermeldeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

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