Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Hinweise zum Antrag auf Ausstellung eines Familienpasses des Freistaates Sachsen
Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen.
Wer erhält einen Familienpass des Freistaates Sachsen?
- Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Alleinerziehene mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern,
- Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Wo erhält man den Familienpass?
Der Familienpass wird von der zuständigen Gemeindeverwaltung – im Bürgerbüro – ausgestellt. Ein Rechtsanspruch auf einen Familienpass besteht nicht.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
Der antragstellende Elternteil hat seinen Personalausweis bzw. einen Reisepass und eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorzulegen.
Wenn zutreffend: Bitte auch den Schwerbehindertenausweis des Kindes vorlegen.
Der Familienpass ist einkommensunabhängig, es erfolgt daher keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Wie lange gilt der Familienpass?
Die Geltungsdauer wird von der Gemeindeverwaltung festgelegt und im Familienpass vermerkt.
Solange alle kindergeldberechtigenden Kinder bis zum Ablauf der Geltungsdauer unter 18 Jahre alt sind, kann die Geltung des Familienpasses bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres befristet werden. Soweit bis zum Ablauf der Geltungsdauer mindestens ein kindergeldberechtigendes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Anspruch für jedes Kalenderjahr neu festzustellen.
Was kann man mit dem Familienpass unternehmen?
Inhaber des Familienpasses sind die Eltern. Sie sind berechtigt, gemeinsam mit den eingetragenen Kindern (oder auch nur mit einem eingetragenen Kind) bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen kostenlos zu besuchen (Auskünfte erteilen die jeweiligen Einrichtungen).
Für Eltern ohne ein eingetragenes Kind oder für ein eingetragenes (auch volljähriges) Kind ohne begleitendes Elternteil gilt der kostenlose Eintritt nicht, da der Familienpass besonders das gemeinsame Erleben der Eltern mit ihren Kindern unterstützt.
Der Familienpass ist kostenfrei.
Informationen erhalten Sie auch im Internet:
www.familie.sachsen.de
Ihr Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:
Bürgerbüro Gemeinde
Reinsberg
Rita Lohse
Tel.: 037324 80730
Fax: 037324 80770
E-Mail: rita.lohse (at) gemeinde-reinsberg.de