Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Baumfällung / Baumpflege

Das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von bis zu 50 cm (Durchmesser 16 cm), gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, ist in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. genehmigungsfrei.

Alle sonstigen Bäume, Sträucher und freiwachsende Hecken unterliegen der Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Reinsberg. Für das Fällen oder Verändern dieser Bäume, Sträucher und Hecken ist eine Befreiung vom Verbot, Bäume zu entfernen, als Antrag auf Baumfällgenehmigung mindestens 10 Tage vor der geplanten Fällung einzureichen.

Über diesen Antrag entscheidet die Gemeinde innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrages. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird. Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei.

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Ausnahmen und Befreiungen dazu sind bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Freiberg, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg zu beantragen. Dieses Verfahren ist kostenpflichtig.

www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/artenschutz-gehoelzbeseitigungen.htm

Formular: Antrag einer Baumfällung.

Zuständigkeit: Bau- und Hauptamt

Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Bau- und Hauptamt
Sara Lis
Telefon: 037324 807-61
Fax: 037324 807-70
E-Mail: sara.lis (at) gemeinde-reinsberg.de

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