Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungsgrundlage

Bei Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern, für die ein im Veranlagungszeitpunkt maßgebender Einheitswert für die Grundsteuer nicht festgestellt oder festgesetzt wurde, ermittelt sich der Jahresbetrag der Grundsteuer nach der Wohnfläche und bei anderweitiger Nutzung nach der Nutzfläche (Ersatzbemessungsgrundlage).

Nach gültigem Hebesatz der Gemeinde Reinsberg von 420 vom Hundert für Grundstücke beträgt der Jahresbetrag der Grundsteuer für das Grundstück:

a) für Wohnungen, die mit Bad, Innen-WC und Sammelheizung ausgestattet
sind, 1,40 Euro je m² Wohnfläche,

b) für andere Wohnungen 1,05 Cent je m ² Wohnfläche,

c) je Abstellplatz für Personenkraftwagen in einer Garage 7,00 Euro.

Für Räume, die anderen als Wohnzwecken dienen, ist der Jahresbetrag
je m² Nutzfläche anzusetzen, der für die auf dem Grundstück befindlichen Wohnungen maßgebend ist. Der sich danach ergebende Jahresbetrag je m²
Wohn- oder Nutzfläche wird auf volle Cent nach unten abgerundet.

Steuerschuldner
ist derjenige, dem das Gebäude bei einer Feststellung des Einheitswerts nach dem Grundsteuergesetz zuzurechnen wäre. Das gilt auch dann, wenn der Grund und Boden einem anderen gehört.

Rechtsvorschriften:
Grundsteuergesetz

Ist Ihr Grundstück weiter nach der Ersatzbemessungsgrundlage zu berechnen und macht sich deshalb eine Überprüfung der bisherigen Berechnungswerte notwendig, können Sie die dafür benötigten Unterlagen im Sachgebiet Steuern anfordern. Diese werden Ihnen nach Anforderung zugestellt oder können nach vorheriger Absprache in der Gemeinde Reinsberg zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgeholt werden.

amtliches Formular:

  • Erklärung zur Überprüfung der Grundsteuer-Anmeldung
  • Aufforderung zur Abgabe einer Änderungsmitteilung zur Grundsteuerermittlung

Zuständigkeit:
Sachgebiet Steuern

 

Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Sachgebiet Abgaben
Ramona Schirrschmidt
Telefon: 037324/807-37
FAX: 037324/807-70
E-Mail: abgaben (at) gemeinde-reinsberg.de

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