Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Dienstbarkeit, Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht

Dienstbarkeiten sind Belastungen von Grundstücken, Sachen und
Rechten

Wird an einem kommunalen Grundstück eine Dienstbarkeit, Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht beantragt, so gibt es zwei Möglichkeiten, dies nach Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer des dienenden Flurstückes durch Eintragung im Grundbuch rechtlich sichern zu lassen:

  • Bestellung der Dienstbarkeit über ein  Notariat
  • Bestellung der Dienstbarkeit über die Gemeindeverwaltung direkt beim Grundbuchamt

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit umfasst die Belastung eines Grundstücks. Anders als bei der Grunddienstbarkeit wird jedoch nicht ein Grundstück, sondern eine Person begünstigt.

Die Grunddienstbarkeit ermöglicht dem begünstigten Grundstücksinhaber ein fremdes Grundstück auf Grundlage einer Vereinbarung  zu nutzen (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht, Bauabstandsfläche)

Notwendige Unterlagen:
Es reicht ein formloser Antrag mit Begründung der Dienstbarkeit, Flurkarte, ggf. Eigentümernachweis

Folgende Bearbeitungsgebühren / Kosten entstehen für den Begünstigten:

  • Verwaltungsgebühren entsprechend Umfang des Antrages
  • Entschädigung für den Wert der Dienstbarkeit

Ansprechpartner:
Gemeindevewaltung Reinsberg
Sachgebiet Liegenschaften
Tel.: 037324 807 61
Fax: 037324 807 70
E-Mail: liegenschaften (at) gemeinde-reinsberg

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