Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg
Dienstbarkeit, Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht
Dienstbarkeiten sind Belastungen von Grundstücken, Sachen und
Rechten
Wird an einem kommunalen Grundstück eine Dienstbarkeit, Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht beantragt, so gibt es zwei Möglichkeiten, dies nach Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer des dienenden Flurstückes durch Eintragung im Grundbuch rechtlich sichern zu lassen:
- Bestellung der Dienstbarkeit über ein Notariat
- Bestellung der Dienstbarkeit über die Gemeindeverwaltung direkt beim Grundbuchamt
Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit umfasst die Belastung eines Grundstücks. Anders als bei der Grunddienstbarkeit wird jedoch nicht ein Grundstück, sondern eine Person begünstigt.
Die Grunddienstbarkeit ermöglicht dem begünstigten Grundstücksinhaber ein fremdes Grundstück auf Grundlage einer Vereinbarung zu nutzen (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht, Bauabstandsfläche)
Notwendige Unterlagen:
Es reicht ein formloser Antrag mit Begründung der Dienstbarkeit, Flurkarte, ggf. Eigentümernachweis
Folgende Bearbeitungsgebühren / Kosten entstehen für den Begünstigten:
- Verwaltungsgebühren entsprechend Umfang des Antrages
- Entschädigung für den Wert der Dienstbarkeit
Ansprechpartner:
Gemeindevewaltung Reinsberg
Sachgebiet Liegenschaften
Tel.: 037324 807 61
Fax: 037324 807 70
E-Mail: liegenschaften (at) gemeinde-reinsberg