Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Amtliche Beglaubigungen

Beglaubigungen von Abschriften/Kopien oder Unterschriften

Die zu beglaubigenden Dokumente werden in Abschrift oder Kopie mit dem dazugehörigen Original im Einwohnermeldeamt vorgelegt. Die Übereinstimmung mit dem Original wird verglichen und durch Siegelabdruck und Unterschrift des Bediensteten beglaubigt.

Hinweise:
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen generell nicht vom Einwohnermeldeamt beglaubigt werden.

Für Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat, bzw. ein Notar, wenn bereits eine beglaubigte Kopie vorhanden ist.


Die Beglaubigungen von Unterschriften erfolgt gemäß § 40 Beurkundungsgesetz (BeurkG) generell durch Notare.

Notwendige Unterlagen:
Originale und Kopien der zu beglaubigenden Unterlagen bei gebührenfreien Beglaubigungen:
Schreiben der jeweiligen Behörde, welche die Dokumente anfordert.

Gebühren:
10,00 Euro gem. 10. SächsKVZ 68/1.1

Ihr Ansprechpartner:
Einwohnermeldeamt Reinsberg
Manuela Heilmann
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg
Telefon: 037324 807-34
Fax: 037324 807-70
E-Mail: ewma (at) gemeinde-reinsberg.de

 

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