Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan enthält konkrete, präzise und parzellenscharfe
Festsetzungen zur Nutzung sowie zur Art und Weise der Bebaubarkeit von
bestimmten Grundstücken. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan ist ein
Bebauungsplan damit ein verbindlicher Bauleitplan zum Zweck der städtebaulichen Ordnung. Ein Bebauungsplan wird durch die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit als Satzung erlassen und ist für jedermann wirksames Ortsrecht.

Aufgrund des hohen Aufwands, der für ein Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich ist, sowie aufgrund der hohen Bindungswirkung, die ein Bebauungsplan entfaltet, werden diese in der Regel nur für geplante großflächige Neubebauungen oder im Falle einer notwendigen städtebaulichen Ordnung erstellt.
Für den weit überwiegenden Teil des Gemeindegebietes bestehen daher keine Festsetzungen aus Bebauungsplänen.

Rechtskräftige Bebauungspläne der Gemeinde Reinsberg bestehen für folgende Gebiete:

  • Industriegebiet Nr. 1 Hischfeld/Neukirchen
  • Wohn-und Mischgebiet Heidegarten Reinsberg
  • Wohngebiet Am Sandweg Reinsberg
  • Windpark Dittmannsdorf

Für alle Bereiche des Gemeindegebiets, für die keine Bebauungspläne
bestehen, richteten sich die Festsetzungen für die bauliche Nutzung der Flächen nach den allgemeinen Vorschriften des Baugesetzbuches.

Im Bauamt der Gemeindeverwaltung kann während der üblichen Sprechzeiten Einsicht in die Bebauungspläne genommen werden und es können Auskünfte über deren Inhalte eingeholt werden.

Ihr Ansprechpartner:
Gemeindeverwaltung Reinsberg
Bauamt
Thomas Rost
Telefon: 037324-80760
Fax: 037324-80770
E-Mail: bauamt (at) gemeinde-reinsberg.de
Postanschrift: Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg

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