Verwaltungsführer der Gemeinde
Reinsberg
Baugenehmigung
Für die Errichtung (Neubau), eine Änderung oder eine Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist grundsätzlich immer eine Baugenehmigung erforderlich, es sei denn, für das Vorhaben gilt eine gesetzliche Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt sein.
Zuständige Stelle:
Zuständig für das Verfahren und die Erteilung von Baugenehmigungen sowie für die Entscheidung über die Verfahrens- bzw. Genehmigungsfreiheit von Vorhaben ist die untere Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Baugrundstück befindet. Für das Gebiet der Gemeinde Reinsberg wenden Sie sich bitte direkt an die untere Bauaufsicht beim Landratsamt Mittelsachsen.
E-Mail: bauantrag@landkreis-mittelsachsen.de
www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/baugenehmigung-beantragen.html
Telefon: 03731 799-1908
Fax: 03731 799-1940
Postanschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Referat Bauaufsicht und Denkmalschutz
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Besucheradresse:
Landratsamt Mittelsachsen
Referat Bauaufsicht und Denkmalschutz
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln
Die Beteiligung der Gemeinde Reinsberg erfolgt im Verfahren. Die dazu notwendigen Schritte werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde veranlasst.