Verwaltungsführer der Gemeinde
Reinsberg

Baugenehmigung

Für die Errichtung (Neubau), eine Änderung oder eine Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist grundsätzlich immer eine Baugenehmigung erforderlich, es sei denn, für das Vorhaben gilt eine gesetzliche Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellt sein.

Zuständige Stelle:

Zuständig für das Verfahren und die Erteilung von Baugenehmigungen sowie für die Entscheidung über die Verfahrens- bzw. Genehmigungsfreiheit von Vorhaben ist die untere Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Baugrundstück befindet. Für das Gebiet der Gemeinde Reinsberg wenden Sie sich bitte direkt an die untere Bauaufsicht beim Landratsamt Mittelsachsen.

E-Mail: bauantrag@landkreis-mittelsachsen.de
www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/baugenehmigung-beantragen.html

Telefon: 03731 799-1908
Fax: 03731 799-1940

Postanschrift:

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Bauaufsicht und Denkmalschutz
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Besucheradresse:

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Bauaufsicht und Denkmalschutz
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Die Beteiligung der Gemeinde Reinsberg erfolgt im Verfahren. Die dazu notwendigen Schritte werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde veranlasst.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen