Verwaltungsführer der Gemeinde Reinsberg

Straßenverkehrsrecht – Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen 

Der Gemeinde Reinsberg wurden nimmt die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Straßenverkehresordnung (StVO) wahr, soweit sich diese auf Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen beziehen. Damit ist die Gemeinde u.a. zuständig für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Baustellen u.ä. auf Gemeindestraßen und bestimmt, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind.

Die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen sind durch den Auftraggeber der Bauarbeiten oder das ausführende Baunternehmen rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen, wozu ein von der Gemeinde zur Verfügung gestelltes Formular genutzt werden sollte.

Für Staats- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt. des Landkreises Mittelsachsen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Gemeindeverwaltung Reinsberg
Bauamt
Thomas Rost
Telefon: 037324-80760
Fax: 037324-80770
E-Mail: bauamt (at) gemeinde-reinsberg.de
Postanschrift: Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg

 

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